
dipl.psych. jochen rüsseler psychologischer psychotherapeut verhaltenstherapie
bernauer straße 21
83209 prien am chiemsee
fon 0152.52860524
supervision I systemische beratung
PSYCHOTHERAPIE
RÜSSELER
kosten
Die Bezahlung einer Psychotherapie in Deutschland hängt von Ihrer Versicherung ab. Gesetzliche Kassen übernehmen die vollen Kosten. Private Kassen zahlen je nach Vertrag. Selbstzahler tragen die Kosten selbst. Die Abrechnung erfolgt nach festen Regeln.
Ich verfüge über eine vollständige Kassenzulassung (gesetzlich und privat) für Einzel- und Gruppen-Psychotherapie.
Gesetzliche Krankenkassen
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist die Therapie für Sie kostenlos. Sie brauchen keine Überweisung; Ihre Krankenkassenkarte reicht aus.
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Voraussetzung: Es muss eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung (z. B. Depression oder Angststörung) vorliegen.
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Ablauf: Die ersten Sitzungen (Probesitzungen) dienen dem Kennenlernen. Danach stellt der Therapeut einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Kasse.
Private Krankenkassen und Beihilfe
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Die private Krankenversicherung (PKV) oder die Beihilfe erstatten die Kosten, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist.
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Vertragssache: Wie viele Stunden übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Manche Tarife zahlen alle Kosten, andere begrenzen die Stunden pro Jahr. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsaufnahme bei Ihrer Versicherung.
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Gebührenordnung: Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) oder Ärzte (GOÄ).
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Ablauf: Oft müssen Sie die Kosten zunächst selbst auslegen und reichen die Rechnung dann bei der PKV ein.
Selbstzahler
Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen, z. B. bei einem geplanten Wechsel in die private Krankenkasse, dem Abschluss privater Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeit, Lebensversicherung (z.B. auch für Kreditanträge) etc.), einer bevorstehenden Verbeamtung oder wenn Sie aus anderen Gründen nicht möchten, dass Ihre therapeutische Behandlung beim Versicherer registriert wird. Von Vorteil kann auch ein schneller Beginn der Behandlung ohne Verzögerung durch Formalitäten/Anträge sein.
Für Selbstzahler berechnen sich die Gebühren gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP”. Die Kosten können bei der Steuererklärung angegeben und ggf. nach § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend gemacht werden.
Die Kosten für eine Einzelsitzung (Psychotherapie, Supervision, Beratung) orientieren sich aktuell mit 153,00 Euro für 50 Minuten an der GOP.
Auch wenn z.B. keine Erkrankung zu diagnostizieren, der Leidensdruck aber dennoch vorhanden ist bzw. auch der Wunsch nach persönlicher Entwicklung/Reifung oder der Verbesserung von Beziehungen/Partnerschaften besteht, so kann das Honorar selbst übernommen werden.
Honorarausfall
Werden Termine nicht rechtzeitig (weniger als 48 Stunden vorher; Wochenende und Feiertage exlusive, d.h. sie zählen nicht) abgesagt, wird der Honorarausfall in Höhe von 100€, bei häufigerem Auftreten in voller Höhe privat in Rechnung gestellt. Sollte kurzfristig eine Verhinderung z.B. durch zu betreuende Kinder oder Angehörige stattfinden, kann ausnahmsweise und alternativ zum Ausfallhonorar eine Videosprechstunde durchgeführt werden.
